Bis zu 70% Förderung für Ihre neue Heizung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Heizungstausch so attraktiv wie nie. Hier erfahren Sie alles über Förderprogramme, Voraussetzungen und Boni.
Heizungsförderung für Privatpersonen
Das Förderprogramm unterstützt den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden.
Grundvoraussetzungen
Bestandsgebäude
Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen
Privatperson
Eigentümer muss eine natürliche Person sein (im Grundbuch eingetragen)
Antrag VOR Auftrag
Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden
Hydraulischer Abgleich
Optimierung des Heizungsverteilsystems ist Pflicht (in unserem Service enthalten)
Die Förderung im Detail
Grundförderung
Die Basisförderung erhalten alle Antragsteller – sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter.
Klimageschwindigkeitsbonus
Für den frühzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung im selbstgenutzten Wohngebäude.
Qualifizierende Heizungstypen:
Altersunabhängig:
- Ölheizung
- Kohleheizung
- Gas-Etagenheizung
- Nachtspeicherheizung
Mind. 20 Jahre alt:
- Gas-Zentralheizung
- Biomasseheizung
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis Ende 2028 mit 20%. Danach sinkt er alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte.
Einkommensbonus
Für Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen.
Voraussetzungen:
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 €
- Nachweis über Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung
- Nur für die selbstgenutzte Hauptwohneinheit
Effizienzbonus
Für besonders klimafreundliche oder effiziente Wärmepumpentechnologie – für alle Antragsteller (auch Vermieter).
Qualifiziert, wenn mindestens eine Bedingung erfüllt ist:
R-290 (Propan), R-600a (Isobutan) oder CO₂ (R-744)
Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Der Effizienzbonus wird nur einmal gewährt, auch wenn beide Bedingungen erfüllt sind.
Förderfähige Kosten
Maximaler Förderbetrag bei 70% Quote und 30.000 € förderfähigen Kosten: 21.000 €
Die Summe aller Boni ist auf 70% der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auch wenn Sie rechnerisch auf mehr kommen würden, wird maximal 70% ausgezahlt.
Interaktiver Förderrechner
Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung für den Heizungstausch.
Förderrechner KfW 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Ihre Förderung im Detail
Hinweis: Diese Berechnung dient zur Orientierung. Die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW bei Antragstellung geprüft. Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Voraussetzung: Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (EFH). Stand: April 2026.
Heizungsoptimierung
Neben dem Heizungsaustausch fördert das BAFA auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Förderfähige Maßnahmen
- Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
- Austausch von Heizungspumpen
- Einbau voreinstellbarer Thermostatventile
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen
Förderkonditionen
Bei Umsetzung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans
Voraussetzungen:
- • Heizung muss mind. 2 Jahre alt sein
- • Bei fossiler Heizung: max. 20 Jahre alt
- • Mindestinvestition: 300 €
So läuft die Förderung ab
Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie.
Beratung
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit
Angebot
Transparentes Festpreisangebot
Antrag
Wir stellen den KfW-Antrag
Installation
Nach Zusage: Montage
Auszahlung
Zuschuss wird überwiesen
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten übernehmen wir:
Quellen & weiterführende Informationen
Stand: April 2026. Änderungen vorbehalten.
Bereit für Ihre neue Heizung?
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir prüfen, ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt.